Das Bundesgericht hat den Schenkungswillen im Konkubinatsverhältnis zu prüfen. Es ist umstritten, ob nach der Übertragung eines Grundstückes zu hälftigem Miteigentum vom Vater des Konkubinatspartners mit Erbvorbezug (gemischte Schenkung) eine kantonalrechtlich steuerbare Schenkung an die Steuerpflichtige erfolgte.