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Kostenvorschuss

Abzugsfähigkeit von Anwaltskosten als Liegenschaftsunterhalt

Jurisprudence
Direkte Steuern
Für eine Qualifikation von Anwalts- und Gerichtskosten als abziehbare Unterhalts- bzw. Liegenschaftsverwaltungskosten nach Art. 32 Abs. 2 DBG ist erforderlich, dass die Aufwendungen der Sicherung des Grundeigentums bzw. der Nutzung dienen. Die Abzugsfähigkeit von Verfahrenskosten hängt grundsätzlich nicht davon ab, ob der Steuerpflichtige im entsprechenden Gerichtsverfahren mit allen Rechtsbegehren durchzudringen vermag. Es wird indes vorausgesetzt, dass das Verfahren nicht offensichtlich aussichtslos erscheint.
iusNet StR 12.05.2021

Kostenvorschuss

Jurisprudence
Direkte Steuern

2C_581/2019

Der auf kantonales Prozessrecht gestützte Kostenvorschuss in einem Verfahren betreffend eine Ordnungsbusse ist zulässig und verstösst nicht gegen übergeordnetes Recht. Die Rechtsprechung, wonach von der beschuldigten Person in einem Strafverfahren im kantonalen Rechtsmittelverfahren kein Kostenvorschuss erhoben werden dürfe, ist nicht anwendbar, da das DBG nicht auf die StPO, sondern auf die Vorschriften über die Verfahrensgrundsätze, das Veranlagungs- und das Beschwerdeverfahren, welche sinngemäss gelten, verweist.
iusNet StR 02.09.2019