Wer subjektiv steuerpflichtig ist, muss in jeder Steuerperiode eine Steuererklärung einreichen. Wer seiner Mitwirkungspflicht trotz Mahnung nicht nachkommt, kann mit Busse bestraft werden.
Eine steuerpflichtige Person muss durch eine Krankheit derart gehindert werden, dass sie nicht innert Frist handeln oder eine Drittperson als Vertreter bestellen kann.