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Kriterium der tatsächlichen Ausgestaltung

Anstalt nach liechtensteinischem Recht

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGer prüft die Gleichstellung einer Anstalt nach liechtensteinischem Recht mit inländischen juristischen Personen zum Zwecke der Besteuerung in der Schweiz nach der Regel von Art. 49 Abs. 3 DBG. Dabei präzisiert das BGer die rechtlichen und tatsächlichen Kriterien, welche für diese Beurteilung anwendbar sind.
iusNet StR 27.05.2019