Künftige Betriebsleiterwohnung ist kein landwirtschaftlich genutztes Grundstück Jurisprudence Direkte Steuern 2C_858/2019 Bundesgericht Künftige Betriebsleiterwohnung ist kein landwirtschaftlich genutztes Grundstück 2C_858/2019 Ein in der Bauzone liegendes Grundstück, auf dem die Inhaber eines Landwirtschaftsbetriebes die künftige Betriebsleiterwohnung errichten, gilt nicht als der privilegierten Vermögensbesteuerung unterliegendes landwirtschaftlich genutztes Grundstück. iusNet StR 21.12.2020 Lire la suite de Künftige Betriebsleiterwohnung ist kein landwirtschaftlich genutztes Grundstück