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Leasing

Recht auf Vorsteuerabzug

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-4948/2022

Die Beschwerdeführerin hatte Vorsteuern im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. dem Leasing diverser Fahrzeuge in Abzug gebracht. Gemäss der ESTV sind jedoch diese Fahrzeuge dem Anteilseigner und Alleinaktionär für die private Verwendung zur Verfügung gestellt worden, weshalb die ESTV eine Nachbelastung vornahm. Das Bundesverwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass aufgrund der häufigen und dauernden Verfügbarkeit und intensiven Nutzung der Fahrzeuge durch den Alleinaktionär davon auszugehen ist, dass diese ihm zur alleinigen Benützung zur Verfügung gestanden haben und nicht der Verkauf bzw. Handel im Vordergrund gestanden sind. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 24.10.2023