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Leistungsvertrag

Subvention oder Entgelt für die Mehrwertsteuer

Jurisprudence
Direkte Steuern
Mehrwertsteuer

A-553/2021

Strittig ist die mehrwertsteuerliche Qualifikation der jährlichen Beiträge der Stadt an einen von ihr mitgegründeten Verein in der Höhe von CHF 300'000. Das BVGr wertet diesen Pauschalbetrag als Subvention, da der vorliegende Leistungsvertrag dem Verein bei der Ausführung seiner Arbeit sehr viel Spielraum lässt. Es kann keine spezifische Gegenleistung oder eine Abgeltung von konkreten Leistungen erblickt werden. Erbringt der Verein keine steuerbaren Leistungen im Sinne des MWSTG, besteht gemäss BVGr auch keine subjektive Mehrwertsteuerpflicht.
iusNet StR 26.04.2022