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LIBOR-Hypothek

Sind Zinszahlungen sowie Auflösungskosten eines Zinsswaps abzugsfähig?

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht prüft die Frage, ob Zinszahlungen sowie eine Auflösungszahlung in Bezug auf einen Zinsswap steuerlich in Abzug gebracht werden können. Der Zinsswap wurde wirtschaftlich in Bezug auf eine LIBOR-Hypothek abgeschlossen. Das Bundesgericht befasst sich auch mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorfälligkeitsentschädigungen. Dabei stellt das Bundesgericht einerseits fest, dass Zinszahlungen nur steuerlich abzugsfähig sind, sofern diese kausal zu einer Geldschuld stehen.
iusNet StR 29.11.2022