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Managed-Care-Leistungen

Heilbehandlungen als ausgenommene Leistung

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-1007/2023

Streitfrage ist, ob Leistungen der koordinierten Versorgung im Zusammenhang mit Heilbehandlungen (sog. «Managed-Care-Leistungen») in objektiver Hinsicht Heilbehandlungen gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG i.V.m. Art. 34 MWSTV darstellen. Hierzu prüft das Gericht, an wen die Beschwerdeführerin die Managed-Care-Leistungen gemäss den Zusammenarbeitsverträgen mit den Versicherern erbringt. In seinem Urteil kommt das Gericht zum Schluss, dass die Beschwerdeführerin Managed-Care-Leistungen an die Krankenversicherer erbringt und nicht direkt an Patienten. Diese Leistungen stellen keine Heilbehandlungen im mehrwertsteuerrechtlichen Sinne dar und sind demnach steuerbar. Erst mit dem Inkrafttreten der Teilrevision des MWSTG (voraussichtlich auf den 1. Januar 2025) fallen Managed-Care-Leistungen, die an den Krankenversicherer als Leistungsempfänger erbracht werden, aber im Zusammenhang mit Heilbehandlungen stehen, unter die neue Steuerausnahme gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 bis MWSTG.
iusNet StR 24.04.2024