iusNet

Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Mannheimer Akte

Mannheimer Akte

Leistungspflicht

Jurisprudence
Direkte Steuern
Mehrwertsteuer

A-1052/2022

Im vorliegenden Fall ist strittig, ob die Beschwerdeführerin Einfuhrabgaben zu entrichten hat. Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob das streitbetroffene Schiff als Rheinschiff i.S.v. Art. 2 Abs. 3 Mannheimer Akte gilt und im Zeitpunkt der Einfuhr in die Schweiz im Besitz einer Rheinschifffahrtszugehörigkeitsurkunde war. Die Beschwerdeführerin bringt in ihrer Beschwerde im Wesentlichen vor, dass das streitbetroffene Schiff nur für eine kurz begrenzte Zeit für ein ganz bestimmtes zeitlich streng begrenztes Vorhaben in der Schweiz gewesen sei. In seinem Urteil führt das Gericht aus, dass das faktische Vorliegen der Rheinschifffahrtszugehörigkeitsurkunde unerlässlich ist, damit das entsprechende Schiff als ein der Rheinschifffahrt zugehöriges Schiff gelten kann. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 28.03.2023