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medizinisch notwendig

Abzugsfähigkeit von indizierten Krankheits- und Unfallkosten

Éclairages
Direkte Steuern
Unter dem Titel "Krankheits- und Unfallkosten" abziehbar sind nur die Aufwendungen für Heilbehandlungen, die der Erhaltung und Wiederherstellung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit dienen (finales Element) und hierzu geeignet und erforderlich (kausales Element), insgesamt also "indiziert" sind.
iusNet StR 24.02.2021