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Mehrwertsteuerpflicht

Beginn der Steuerpflicht - Berechnung der Umsatzgrenze zur Befreiung von der Steuerpflicht

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Die A ist der Ansicht, die ESTV habe Art. 11 MWSTV nicht korrekt angewendet. Denn Art. 11 MWSTV komme nur bei solchen Unternehmen zur Anwendung, bei welchen nach drei Monaten von einem Jahresumsatz von über CHF 100'000 ausgegangen werden müsse und welche diese Umsatzgrenze dann auch tatsächlich erreichten. Die ESTV hält dagegen, sie habe praxisgemäss den von der Beschwerdeführerin innerhalb der ersten drei Monate der Geschäftstätigkeit erzielten Umsatz von CHF 30'000 auf ein volles Jahr hochgerechnet und infolgedessen die Steuerpflicht für 2014 bejaht. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 26.09.2022

Beginn der subjektiven Steuerpflicht - Ausweitung der unternehmerischen Tätigkeit

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Im vorliegenden Entscheid geht es um die Frage, ob die Tätigkeiten der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstücks zu Recht als (steuerbare) Eröffnung eines neuen Betriebszweiges und somit als Ausweitung der unternehmerischen Tätigkeit zu qualifizieren sind. Das BVGr kommt zum Schluss, dass die geprüften Indizien des Marktauftritts und der Planmässigkeit, der Dauer und der hohen Rentabilität des Geschäfts insgesamt auf eine nachhaltige und somit unternehmerische Tätigkeit im mehrwertsteuerlichen Sinne hinweisen, und zwar auch dann, wenn aufgrund der Maklertätigkeit lediglich ein Umsatz erzielt wurde und die Wiederholungsabsicht nicht hinreichend erstellt werden konnte. Die Beschwerde der Steuerpflichtigen wird abgewiesen.
iusNet StR 26.09.2022