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Mitwirkungspflicht

Einlageentsteuerung

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

9C_154/2023

Im vorliegenden Entscheid ist strittig, in welchem Umfang der Beschwerdeführerin der Vorsteuerabzug für die von ihr in der Steuerperiode 2019 deklarierte Bezugsteuer geltend machen kann. Das Bundesgericht bestätigt die Meinung der ESTV und des Bundesverwaltungsgerichts. Das Gericht entscheidet, dass die buchmässige Behandlung der bezogenen Dienstleistungen für die Frage der Einlageentsteuerung nicht massgebend ist und mithin Art. 72 Abs. 2 MWSTV als lex specialis zu Art. 70 Abs. 1 MWSTG vorgeht, weshalb die Beratungsleistungen bereits im Zeitpunkt ihres Bezugs verbraucht waren und keine Einlageentsteuerung zulässig ist. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 27.02.2024