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Nachbesteuerung

Wann liegt eine erste spontane straffreie Selbstanzeige vor?

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Pflichtige liess nach einer erfolgten Selbstanzeige erneut eine Selbstanzeige einreichen und verlangte Straffreiheit, weil die Kantonale Steuerverwaltung Genf im ersten Verfahren keine Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung durchgeführt hatte. Das Bundesgericht stellt fest, dass die Kantonale Steuerverwaltung Genf nicht zu prüfen hatte, ob auf die erste Selbstanzeige ein Schuldspruch mit Strafbefreiung folgte. Es konnte sich darauf beschränken, festzustellen, dass bereits ein strafbefreiender Entscheid vorlag.
iusNet StR 27.03.2023

Möglichkeit strafloser Selbstanzeige bei laufenden Sachverhaltsabklärungen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, wonach sich die Beschwerdeführer bei bereits laufenden Sachverhaltsabklärungen des kantonalen Steueramtes nicht durch straflose Selbstanzeige desselben Sachverhaltes der Strafverfolgung entziehen können.
iusNet StR 30.11.2020