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Nachsteuern

Steuerliche Zurechnung beschlagnahmter Vermögenswerte und Abzugsfähigkeit von Nachsteuern

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht hat zu prüfen, ob von der ESTV beschlagnahmte Vermögenswerte sowie daraus fliessende Erträge den Steuerpflichtigen steuerlich zuzurechnen sind und folglich der Einkommens- bzw. Vermögenssteuer unterliegen. Des Weiteren ist umstritten, ob im Veranlagungszeitpunkt verjährte Nachsteuern bei der Vermögenssteuer abzugsfähig sind.
iusNet StR 31.07.2024