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nachträglicher Verfahrenseinbezug

Keine Heilung einer verpassten Rechtsmittelfrist durch Beiladung zu einem Verfahren

Jurisprudence
Direkte Steuern
Eine Person, die am Einspracheverfahren teilgenommen und die Frist zur Anfechtung des Einsprache-Entscheides verpasst hat, kann sich nicht nachträglich durch Beiladung an dem durch eine andere Person eingeleiteten Rechtsmittelverfahren beteiligen.
iusNet StR 25.04.2022