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nebenberuflicher Wertschriften- und Beteiligungshandel

Selbständige Erwerbstätigkeit versus private Vermögensverwaltung

Éclairages
Direkte Steuern
Bei steuerpflichtigen Personen, die im Hauptberuf unselbständig erwerbstätig sind, wird gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nebenberuflicher Wertschriften- und Beteiligungshandel nur vereinzelt, bei besonders gelagerten Sachverhalten, angenommen. Im vorliegend strittigen Fall ging es nur um ein einziges Veräusserungsgeschäft, welches allerdings durch ein ausserordentlich hohes Transaktionsvolumen und eine vollständige Fremdfinanzierung gekennzeichnet war. Das BGr kommt nach Gesamtwürdigung der verschiedenen Einzelumstände zum Schluss, dass die Voraussetzungen der selbständigen Erwerbstätigkeit in casu erfüllt sind und weist die Beschwerde des Steuerpflichtigen ab.
Julian Kläser
iusNet StR 28.09.2022

Selbständige Erwerbstätigkeit versus private Vermögensverwaltung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Steuerpflichtige Personen, die im Hauptberuf unselbständig erwerbstätig sind, werden gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nur bei besonders gelagerten Sachverhalten zu nebenberuflichen Wertschriften- und Beteiligungshändlern. Im vorliegend strittigen Fall ging es nur um ein einziges Veräusserungsgeschäft, welches allerdings durch ein ausserordentlich hohes Transaktionsvolumen und eine vollständige Fremdfinanzierung gekennzeichnet war. Das BGr kommt nach Gesamtwürdigung der verschiedenen Einzelumstände zum Schluss, dass die Voraussetzungen der selbständigen Erwerbstätigkeit in casu erfüllt sind und weist die Beschwerde des Steuerpflichtigen ab.
iusNet StR 28.09.2022