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Die Nichtigkeit einer Veranlagung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Bei Veranlagungen von Amts wegen darf die Behörde das geschätzte Einkommen nicht systematisch von einem Jahr zum anderen erhöhen, ohne Untersuchungs- oder Abklärungsmassnahmen zu ergreifen, um die Plausibilität dieser Erhöhungen zu überprüfen. Eine Veranlagung ist allerdings erst nichtig, wenn die Veranlagungsbehörde die Situation des Steuerpflichtigen wissentlich und in grobem Ausmass widersprüchlich zu den ihr zur Verfügung stehenden Informationen beurteilt. Diesfalls ist die Veranlagung willkürlich.
iusNet StR 25.07.2022