Die Zahlungsunfähigkeit eines Ehegatten, die zur Aufhebung der solidarischen (Mit-) Haftung führen kann, ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Ob die Voraussetzungen vorliegen, ergibt sich aufgrund einer Gesamtwürdigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten.