iusNet

Organ

Die Besteuerung geldwerter Leistungen einer Beteiligung beim Gesellschafter

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Beschwerdeführer hatte die Aufrechnung von geldwerten Leistungen seiner 100%-Beteiligung bestritten. Dabei hat das Bundesgericht einerseits die Beweislastverteilung zu beurteilen, andererseits muss das Gericht die lediglich pauschalen Ausführungen des Beschwerdeführers würdigen und beurteilen. Denn ein Gesellschafter, der zudem auch Organ ist, hat eine geldwerte Leistung detailliert zu bestreiten, andernfalls kann eine bei der Gesellschaft rechtskräftig veranlagte Aufrechnung auch beim Gesellschafter erfolgen.
iusNet StR 24.04.2023