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persönliche und gesellschaftliche Beziehungen

Unverheirateter Wochenaufenthalter

Jurisprudence
Direkte Steuern
Bei nichtverheirateten, nicht-leitenden unselbständig erwerbstätigen über dreissigjährigen Personen befindet sich in interkantonalen Verhältnissen das Hauptsteuerdomizil grundsätzlich am Arbeits- bzw. Wochenaufenthalts- und nicht am Familienort. Diese natürliche Vermutung kann der Steuerpflichtige widerlegen, wenn er nachweist, dass er regelmässig, mindestens einmal pro Woche, an den Ort der Familie heimkehrt, mit welchem er besonders eng verbunden ist und wo er andere persönliche und gesellschaftliche Beziehungen pflegt. Vorliegend erbringt A diesen Nachweis.
iusNet StR 02.09.2019