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Prozesskosten

Selbständige Erwerbstätigkeit oder Liebhaberei

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ob ein Betrieb objektiv geeignet ist, einen Gewinn zu erzielen ist aufgrund einer individuellen betriebswirtschaftlichen Analyse festzustellen. Ohne Gewinngeeignetheit und Gewinnerzielungsabsicht kann keine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegen und die daraus resultierenden Verluste können steuerlich nicht zum Abzug zugelassen werden. Prozesskosten sind als Liegenschaftenunterhalt nur dann abzugsfähig, wenn das Verfahren der Sicherung des Grundeigentums dient und nicht offensichtlich aussichtslos ist.
iusNet StR 25.02.2022