Der Rückkauf eigener Beteiligungsrechte durch eine AG stellt eine direkte Teilliquidation dar, falls die AG ihre Aktien aufgrund eines Beschlusses der Generalversammlung über die Herabsetzung ihres Aktienkapitals oder im Hinblick auf eine künftige Herabsetzung zurückkauft. Leistungen der Gesellschaft an ihre Anteilsinhaber qualifizieren grundsätzlich als steuerbarer Ertrag aus beweglichem Vermögen. Dies trifft namentlich auch auf den Rückkauf eigener Aktien zu.