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Rückkauf eigener Aktien

Rückkauf eigener Aktien erfüllt Tatbestand der indirekten Teilliquidation

Jurisprudence
Direkte Steuern
Im Fall des Rückkaufs eigener Aktien hängen die Steuerfolgen entscheidend davon ab, ob die Titel an eine Drittperson oder unmittelbar an die Gesellschaft veräussert werden. Die Abgrenzung zwischen steuerfreiem Kapitalgewinn und steuerbarem Vermögensertrag erfolgt anhand des subjektiven Herkunftsprinzips. Leistungen der Gesellschaft an ihre Anteilsinhaber qualifizieren grundsätzlich als steuerbarer Ertrag aus beweglichem Vermögen. Dies trifft namentlich auch auf den Rückkauf eigener Aktien zu.
iusNet StR 24.03.2020