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Rechtgleichheitsgebot

Die Walliser Grundstücksteuer verletzt das verfassungsmässige Rechtsgleichheitsgebot

Jurisprudence
Direkte Steuern
Im Unterschied zu Wohnansässigen müssen Nichtwohnansässige im Kanton VS eine minimale Grundstücksteuer entrichten. Das Bundesgericht prüft eine mögliche Verletzung des Rechtsgleichheitsgebots. Gemäss Bundesgericht ist das Kriterium der Ansässigkeit jedoch kein sachgerechtes Abgrenzungsmerkmal, das die Ungleichbehandlung von Wohnansässigen und Nichtwohnansässigen rechtfertigt. Daher verstösst die minimale Grundstücksteuer für Nichtwohnansässige gegen das Rechtsgleichheitsgebot nach Art. 8 Abs. 1 BV.
iusNet StR 26.06.2023