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Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

Verwendung der Informationen aus der Amtshilfe

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Verwendung der auf dem Amtshilfeweg übermittelten Informationen für die strafrechtliche Verfolgung anderer Delikte als Steuerdelikte ist zwar zulässig, setzt jedoch die vorgängige Zustimmung der ESTV, im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Justiz, voraus. Vorliegendenfalls bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Niederlande über dieses Zustimmungserfordernis hinwegsetzt.
iusNet StR 22.10.2020

Amtshilfe bei Besteuerung nach dem Aufwand

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht
Auch wenn das DBA mit Schweden keine Bestimmung enthält, wonach Personen, die in der Schweiz nur auf einer pauschalen Grundlage besteuert werden, die nach dem Mietwert bemessen wurde, in der Schweiz nicht als ansässig gelten, ist die Tatsache, dass die von der Amtshilfe betroffene Person der Besteuerung nach dem Aufwand unterliegt, für die Klärung der steuerlichen Ansässigkeit voraussichtlich erheblich.
iusNet StR 24.09.2019