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Rechtskraft

Aufrechnung einer geldwerten Leistung bei der Gesellschaft ist starkes Indiz für Aufrechnung auch beim Beteiligungsinhaber

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die bei einer Gesellschaft aufgerechnete geldwerte Leistung ist zwar ein starkes Indiz, das bei der Veranlagung des Beteiligungsinhabers zu berücksichtigen ist. Da jedoch kein Aufrechnungsmechanismus besteht, ist auf Ebene der Beteiligungsinhaber eine erneute Prüfung vorzunehmen.
iusNet StR 25.02.2022