Bei Verfahren mit Versand per A-Post-Plus beginnt die Rechtsmittelfrist zu laufen, wenn die Sendung in das Postfach oder in den Briefkasten des Empfängers gelegt wird. Die Verfügung verblieb einzig deshalb im Postgebäude, weil die Rechtsvertretung auf eine samstägliche Zustellung verzichtet hatte. Der Fristenlauf konnte somit bereits am Sonntag einsetzen; die Beschwerde wurde abgewiesen.