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Rechtsträger des Privatrechts

Quellensteuer auf Rentenzahlungen ins Ausland, DBA Sri Lanka, DBA Philippinen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die DBA’s mit Sri Lanka und den Philippinen weisen das Besteuerungsrecht für Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen dem Ansässigkeitsstaat zu, ausser die Ruhegehälter werden von einem Gemeinwesen ausgerichtet. Das BGr bestätigt seine bisherige Rechtsprechung, wonach der Zeitpunkt der Pensionierung massgebend ist für die Beurteilung, ob ein privat- oder öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis besteht. Die Ruhegehälter sind vorliegend in den Ansässigkeitsstaaten (Sri Lanka resp. Philippinen) steuerbar.
iusNet StR 25.05.2020