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sachgerecht

Factoring und Nutzungsänderung

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin erbrachte im Rahmen des Ankaufes von Forderungen («echtes Factoring») steuerausgenommene Leistungen, die eine Vorsteuerkorrektur zur Folge hatten. Umstritten war, ob die ESTV die für die streitbetroffenen Steuerforderungen massgebenden Umsätze richtig qualifiziert. Zudem wurde vom BVGr weiterhin evaluiert, ob die vorinstanzliche Vorsteuerkorrektur richtig vorgenommen wurde. Der Beschwerdeführerin gelingt es nicht nachzuweisen, dass die von der ESTV vorgenommene Vorsteuerkorrektur offensichtlich nicht sachgerecht ist. Die Beschwerde wird letztendlich abgewiesen.
iusNet StR 27.05.2019