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Schwärzung eines Namens

Information der beschwerdeberechtigten Bankmitarbeiter durch die ESTV

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht
Die Beschwerdegegner erstritten alle ein rechtskräftiges Zivilurteil, wonach es bestimmten Banken unter Androhung der in Art. 292 StGB vorgesehenen Strafen untersagt ist, den amerikanischen Behörden ausserhalb eines internationalen Amtshilfeverfahrens Dokumente mit diese Personen identifizierenden oder identifizierbaren Informationen offen zu legen. Die Beschwerdegegner haben ein klares und schützenswertes Interesse, in das Amtshilfeverfahren einzugreifen, falls die ESTV beschliessen sollte, identifizierende Daten nicht automatisch aus den an die USA zu übermittelnden Unterlagen zu entfernen.
iusNet StR 03.03.2021