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selbständige Erwerbseinkünfte

Willkürliche Beweiswürdigung der Vorinstanz

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Vorinstanz kommt in ihrer Beweiswürdigung zum Schluss, dass aufgrund der Beweise keine Zweifel an der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft bestünden. Nach Auffassung des BGr ist es aber entscheidend, ob die Gesellschaft an den Beschwerdegegner Leistungen erbracht hat. Mangels aussagekräftiger Beweismittel fehlen die Tatsachen, die die Leistungen der Gesellschaft an den Beschwerdegegner nachweisen würden. Die vorinstanzliche Beweiswürdigung erweist als willkürlich und die Beweislosigkeit trägt der Beschwerdeführer.
iusNet StR 10.02.2020