iusNet

Sitzort

Steuerhoheit im interkantonalen Verhältnis bei schwer lokalisierbarer Tätigkeit

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht prüft die Frage, inwieweit bei einer geografisch schwer lokalisierbaren Tätigkeit und wenig Substanz am statutarischen Sitz, der Ort der tatsächlichen Verwaltung am Wohnsitz des Geschäftsführers/Alleingesellschafters massgebend sein kann, eine Steuerhoheit zu begründen. Beweisbelastet ist hierfür grundsätzlich der Kanton, welcher die Steuerhoheit beansprucht, jedoch überprüft das Bundesgericht die begründete Entscheidung der Vorinstanz lediglich auf Willkür. Im Weiteren urteilt das Bundesgericht, dass die Verwirkung des Beschwerderechts nur in missbräuchlichen oder treuwidrigen Fällen anzunehmen ist.
iusNet StR 19.12.2023