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Sport

Teilweise Steuerbefreiung einer Jugendriege

Jurisprudence
Direkte Steuern
Eine Jugendriege kann teilweise steuerbefreit sein, sofern sie öffentliche Zwecke wahrnimmt. Das Angebot von Sport schliesst eine Steuerbefreiung nicht per se aus bzw. der öffentliche Zweck des Sports bzw. der Sportförderung ist nicht auf den freiwilligen Schulsport begrenzt.
iusNet StR 25.04.2022