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Sport

Teilweise Steuerbefreiung einer Jugendriege

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ein Jugendriege kann teilweise steuerbefreit sein, da der öffentliche Zweck des Sports bzw. der Sportförderung nicht auf den freiwilligen Schulsport begrenzt ist. Das BGr stellt fest, dass die Kurse der Jugendriege die Rahmenbedingungen des freiwilligen Schulsports einhalten und gemäss dem Zürcher Volksschulgesetz auch von Privaten angeboten werden können. Eine Beschränkung auf Knaben oder Mädchen steht einer Steuerbefreiung nicht entgegen.
iusNet StR 25.04.2022