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Steueraufschubtatbestand

Keine Grundstückgewinnsteuer bei der Umstrukturierung von Vorsorgevermögen

Éclairages
Direkte Steuern
Darf bei der Übertragung des gesamten Immobilienportfolios einer Pensionskasse auf eine Anlagestiftung – einem sogenannten Immobilien Asset Swap – die Grundstückgewinnsteuer erhoben werden? Diesbezüglich hielt das BGr fest, dass dieser Vorgang einer Aufteilung gemäss Art. 80 Abs. 4 BVG entspricht, wonach für die Grundstückgewinnsteuer ein Steueraufschub zu gewähren ist. Zudem geht das BGr auch darauf ein, wann Art. 80 Abs. 4 BVG nicht angewendet werden kann.
Jonas Bühlmann
iusNet StR 25.07.2022

Keine Grundstückgewinnsteuer bei der Umstrukturierung von Vorsorgevermögen

Jurisprudence
Direkte Steuern
In der Vergangenheit war umstritten, ob bei der Übertragung des gesamten Immobilienportfolios einer Pensionskasse auf eine Anlagestiftung die Grundstückgewinnsteuer erhoben werden darf. Das BGr schafft diesbezüglich nun Klarheit und hält fest, wann für Zwecke der Grundstückgewinnsteuer ein Steueraufschub zu gewähren ist.
iusNet StR 25.07.2022