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Steuercode

Sachgerechtigkeit bei Aufrechnungen durch die ESTV

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Eine Konzernholding fungiert als Gruppenvertreterin. Gruppenmitglieder sind in der Schweiz ansässige Versicherungsunternehmen. Die ESTV stellt bei einer Revision der Konzernholding fest, dass die Gruppenumsätze teilweise nicht gebucht und auch keine separaten Konten oder Steuercodes verwendet wurden und dass keine Vorsteuerkorrekturen vorgenommen wurden. Die Beschwerdeführerin bestreitet, dass die ESTV berechtigt war Aufrechnungen vorzunehmen. Das BVGr bestätigt, dass die ESTV zu pflichtgemässen Ermessenseinschätzungen verpflichtet und diese weitgehend sachgerecht waren.
iusNet StR 25.02.2020