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steuerrechtliche Zugehörigkeit

Steuerrechtlicher Sitz im interkantonalen Verhältnis

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ist das steuerrechtliche Domizil einer juristischen Person bloss formeller Natur (Briefkastendomizil), so hat die steuerpflichtige juristische Person nachzuweisen, dass die tatsächliche Verwaltung am Ort des statutarischen Sitzes ausgeübt wird. Gelingt dieser Nachweis nicht, ist die juristische Person an dem Ort steuerpflichtig, an dem die tatsächliche Verwaltung durch die Steuerverwaltung vermutet wird (Wohnsitz des einzigen Stammanteilinhabers und Geschäftsführers).
iusNet StR 20.12.2021