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Subsidiarität der Revision

Anpassung des Lohnausweises ist kein Revisionsgrund

Jurisprudence
Direkte Steuern
Beim Lohnausweis handelt es sich um eine blosse Wissenserklärung. Ob die Einkünfte aus der Beteiligung in der Schweiz oder im Ausland steuerbar sind, ist eine Rechtsfrage. Wenn der Steuerpflichtige mit der Auslegung nicht einverstanden ist, hätte er die ordentlichen Rechtsmittel ergreifen müssen. Die Revision kann nicht dazu dienen, angebliche Fehler bei Anwendung und/oder Auslegung des massgebenden Rechts zu korrigieren.
iusNet StR 24.02.2020