Das Bundesgericht prüft, ob Zinszahlungen sowie eine Auflösungszahlung in Bezug auf einen Zinsswap steuerlich in Abzug gebracht werden können. Der Zinsswap wurde wirtschaftlich in Bezug auf eine LIBOR-Hypothek abgeschlossen. Das Bundesgericht befasst sich auch mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorfälligkeitsentschädigungen.