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Too-big-to-fail

Anpassung des Beteiligungsabzugs im Zusammenhang mit der Ausweitung des Too-big-to-fail-Regimes

Législation
Direkte Steuern
Mit der Anpassung des Beteiligungsabzuges soll der negative Effekt der Too-big-to-fail (TBTF)-Instrumente bei der Gewinnsteuer beseitigt werden. Dazu sollen die an die Investoren bezahlten Zinsen und die in der Bilanz eingestellte Weitergabe der Mittel aus den TBTF-Instrumenten von der Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Konzerngesellschaften von systemrelevanten Banken ausgeklammert werden.
iusNet SR 12.12.2018