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Fristwiederherstellung bei einer A-Post Plus Zustellung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Im Bereich der Mehrwertsteuer gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen, welche die ESTV verpflichtet, ihre Entscheide auf eine bestimmte Art und Weise zu eröffnen. Bei einer A-Post-Plus Zustellung gilt eine Verfügung als zugestellt, sobald sie in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingeworfen wurde.
iusNet StR 28.03.2023

Wann ist eine Verfügung "zugestellt"?

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Bei Verfahren mit Versand per A-Post-Plus beginnt die Rechtsmittelfrist zu laufen, wenn die Sendung in das Postfach oder in den Briefkasten des Empfängers gelegt wird. Die Verfügung verblieb einzig deshalb im Postgebäude, weil die Rechtsvertretung auf eine samstägliche Zustellung verzichtet hatte. Der Fristenlauf konnte somit bereits am Sonntag einsetzen; die Beschwerde wurde abgewiesen.
iusNet StR 25.08.2020