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Trennung

Getrennte Veranlagung von Ehegatten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Tatsächlich getrennt ist die Ehe für steuerrechtliche Zwecke, wenn der gemeinsame Haushalt und die Gemeinschaftlichkeit der Mittel aufgehoben sind. Das BGr hält in seinem Entscheid fest, dass von einer Trennung in diesem Sinn unter Umständen bereits auszugehen ist, wenn der gemeinsame Haushalt zwar aufgehoben ist, die gemeinsamen Mittel in diesem Zeitpunkt aber noch nicht restlos entflochten sind. Vorauszusetzen ist aber, dass sich die baldige Entflechtung der gemeinsamen Mittel abzeichnet und sie lediglich als eine Frage der Zeit erscheint.
iusNet StR 28.09.2022