Verkauft eine gemischte Immobiliengesellschaft eine langjährig gehaltene und im Anlagevermögen verbuchte Liegenschaft, erfolgt automatisch eine Umqualifikation in Umlaufvermögen, sobald die Liegenschaft ausgeschrieben wird. Folglich ist ein Steueraufschub infolge Ersatzbeschaffung bei der Grundstückgewinnsteuer von vorne herein ausgeschlossen.