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Unangemessenheit der Gegenleistung

Angemessenheit von Lizenzzahlungen an Schwestergesellschaft

Jurisprudence
Direkte Steuern
Lizenzzahlungen an Schwestergesellschaften können als geldwerte Leistungen aufgerechnet werden, sofern ein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Ein Indiz dafür kann eine tiefe Reingewinnmarge darstellen. Liegt ein entsprechendes Indiz vor, obliegt es dem Steuerpflichtigen den Nachweis für die gegenteilige Behauptung zu erbringen.
iusNet StR 20.12.2022