Bei der Beurteilung, in welchem Umfang eine geldwerte Leistung bei der Anschaffung und dem Betrieb eines Schulflugzeuges durch die eigene GmbH vorliegt, ist in erster Linie entscheidend, ob die GmbH effektiv Eigentümerin des Flugzeuges ist. Ist sie dies nicht, stellt die Aktivierung einen Nonvaleur dar, welcher in vollem Umfang eine geldwerte Leistung an den Anteilsinhaber qualifiziert.