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unternehmerischer Bereich

Vorsteuerkorrektur

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-4946/2022

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt in seinem Urteil die Ansicht der ESTV, dass die Beschwerdeführerin neben einem unternehmerischen auch über einen nicht unternehmerischen Bereich verfügt. Die beiden Bereiche verfolgen nach Meinung des Gerichts (klar erkennbar) unterschiedliche Zwecke und treten gegen aussen unabhängig voneinander auf. Dies führt dazu, dass die von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Vorsteuern zu korrigieren sind, soweit diese für Gegenstände oder Dienstleistungen ausserhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit verwendet werden. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 19.12.2023

Vorsteuerkorrektur bei einer gemeinnützigen Stiftung

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Direkte Steuern
Die Beschwerdeführerin, eine gemeinnützige Stiftung, verfügt über einen unternehmerischen Bereich und ist daher der Mehrwertsteuerpflicht unterstellt. Umstritten war hingegen, ob sie neben diesem unternehmerischen auch einen nicht unternehmerischen Bereich unterhält, so dass der von ihr geltend gemachte Vorsteuerabzug zu korrigieren ist. Das BVGr hält fest, dass die Stiftung ihre Leistungen im karitativen Bereich ohne Gegenleistung erbringt. Entsprechend sind die geltend gemachten Vorsteuern zu korrigieren.
iusNet StR 28.03.2022