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Unterstützungsbedürftigkeit

Unterstützungsabzug und Unterhaltsleistungen im Konkubinat

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Unterstützungsabzug im Konkubinat setzt die objektive, unfreiwillige Unterstützungsbedürftigkeit und die Absenz einer Gegenleistung des unterstützten Partners voraus. Praxisgemäss wird dies in einem Konkubinat heutiger Ausprägung – insbesondere mit gemeinsamen minderjährigen Kindern – kaum je zutreffen. Unterhaltsabzüge für die Betreuung von minderjährigen Kindern sind nur an eigene Kinder möglich.
iusNet StR 28.07.2020