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untrennbare Komponente

Frage nach der einheitlichen Leistung bei einem Adventskalender

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Direkte Steuern
Die A GmbH verkauft in der Adventszeit einen Adventskalender, welcher 24 verschiedene Müeslidosen enthält. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass zwei selbständige Leistungen vorliegen, die nur aus Marketinggründen zusammen verkauft werden. Da die Müeslidosen 70% des Preises ausmachen, sei gesamthaft mit dem reduzierten Satz von 2.5% abzurechnen. Nach Auffassung des BVGr steht allerdings der «weihnachtlich bedruckte Kartonkalender» mit seinem Überraschungseffekt im Vordergrund.
iusNet StR 28.03.2022