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unverheiratete Personen

Steuerrechtlicher Wohnsitz und Wochenaufenthalt

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der steuerrechtliche Wohnsitz einer Person ist nicht frei wählbar. Bei unverheirateten Personen, die einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, treten deren Beziehungen zum Arbeitsort gegenüber dem Familienort praxisgemäss in den Vordergrund, wenn die Person das dreissigste Altersjahr überschritten hat und/oder sich seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen am selben auswärtigen Ort aufhält. Diese Vermutung kann dadurch entkräftet werden, dass die unverheiratete Person regelmässig, mindestens einmal pro Woche, an den Ort der Familie heimkehrt, mit welcher sie besonders eng verbunden ist.
iusNet StR 24.03.2020