Eine vertraglich vereinbarte Earn-out Klausel stellt nach Ansicht des Bundesgerichts eine steuerbare Abgangsentschädigung dar und ist kein steuerfreier Kapitalgewinn.
Eine vertraglich vereinbarte Earn-out Klausel stellt nach Ansicht des Bundesgerichts eine steuerbare Abgangsentschädigung dar und ist kein steuerfreier Kapitalgewinn.