Das Bundesgericht stellt fest, dass der im Ruling geschilderte Sachverhalt eine offensichtliche geldwerte Leistung enthält, weshalb die erteilte Auskunft offensichtlich unrichtig und damit nicht bindend war. Bedeutung und Tragweite von Rulings sind mittels Auslegung – wie empfangsbedürftige Willenserklärungen – zu ermitteln.